Gesetze › ATA-OTA-APrV › Teil 3 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen› Abschnitt 3 Anpassungsmaßnahmen nach § 48 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes› Unterabschnitt 1 Kenntnisprüfung § 68 ATA-OTA-APrV Bestandteile Die Kenntnisprüfung besteht aus1.einem mündlichen Teil und2.einem praktischen Teil. Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 67 Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung § 69 Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung