Gesetze › ATDG § 7 ATDG Übermittlung von Erkenntnissen Die Übermittlung von Erkenntnissen aufgrund eines Ersuchens nach § 6 Abs. 1 Satz 1 zwischen den beteiligten Behörden richtet sich nach den jeweils geltenden Übermittlungsvorschriften. Antiterrordateigesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6a Erweiterte projektbezogene Datennutzung § 8 Datenschutzrechtliche Verantwortung