Gesetze › AtG › Zweiter Abschnitt Überwachungsvorschriften §§ 12c und 12d AtG (weggefallen) Atomgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12b Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe § 13 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen