Gesetze › AtSMV › Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften Schlußformel AtSMV Der Bundesrat hat zugestimmt. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 13 Anlage 1 Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität