Verfahren bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen
Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung gelten die Vorschriften der Abschnitte 1 und 3 des Teils 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.
Atomrechtliche Verfahrensverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle