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§ 2 AtZüV

Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung

Dem Umfang der Zugangsberechtigung oder der Verantwortung entsprechend wird nach Maßgabe des § 5

  1. 1.

    eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 1),

  2. 2.

    eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 2) oder

  3. 3.

    eine einfache Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 3)

durchgeführt.

Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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