§ 2 AtZüV
Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Dem Umfang der Zugangsberechtigung oder der Verantwortung entsprechend wird nach Maßgabe des § 5
- 1.
eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 1),
- 2.
eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 2) oder
- 3.
eine einfache Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 3)
durchgeführt.
Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle