Gesetze › AufbhEG § 1 AufbhEG Errichtung des Fonds Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet. Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung