Gesetze › AufbhG § 1 AufbhG Errichtung des Fonds Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet. Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Zweck und Mittelverwendung; Verordnungsermächtigung