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§ 8 AufbhV

EU-beihilferechtliche Genehmigung

Soweit im Einzelfall eine beihilferechtliche Genehmigung erforderlich ist, wird diese unverzüglich durch den jeweiligen Beihilfegeber eingeholt.

Aufbauhilfeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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