Gesetze › AufenthG › Kapitel 7 Verfahrensvorschriften› Abschnitt 3 Verwaltungsverfahren § 85 AufenthG Berechnung von Aufenthaltszeiten Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben. Aufenthaltsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 84 Wirkungen von Widerspruch und Klage § 85a Zustimmung der Ausländerbehörde zu einer Anerkennung der Vaterschaft; Anwendungsbereich