Gesetze › AufenthV › Kapitel 2 Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet› Abschnitt 3 Visumverfahren § 32 AufenthV Zustimmung der obersten Landesbehörde Ein Visum bedarf nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 31, wenn die oberste Landesbehörde der Visumerteilung zugestimmt hat. Aufenthaltsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 31a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren § 33 Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern