Gesetze › AufenthV › Kapitel 5 Verfahrensvorschriften› Abschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz› Unterabschnitt 2 Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen § 70 AufenthV - Aufenthaltsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 69 Visadateien der Auslandsvertretungen § 71 Übermittlungspflicht