Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle