Gesetze › AufhFG § 1 AufhFG Errichtung des Fonds Es wird ein nationaler Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" als Sondervermögen des Bundes errichtet. Aufbauhilfefondsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Zweck und Mittelverwendung des Fonds