Gesetze › AusbBerAufhV § 4 AusbBerAufhV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Berlin-Klausel Schlußformel