Gesetze › AusbBerAufhV § 3 AusbBerAufhV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Besitzstandswahrung