Gesetze › AusbBerAufhV 3 § 3 AusbBerAufhV 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dritte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Besitzstandswahrung