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§ 1 AusbBerAufhV 4

Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin wird aufgehoben.

Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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