§ 1 AusbBerAufhV 4
Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin wird aufgehoben.
Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle