Gesetze › AusbBerAufhV 4 § 3 AusbBerAufhV 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Besitzstandswahrung