Gesetze › AusbBerAufhV 5 § 3 AusbBerAufhV 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Besitzstandswahrung