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§ 2 AusbEignMedPharmV

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.

Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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