AdvoCite
AuslZustV
Auslandszuständigkeitsverordnung
- Eingangsformel
- § 1Regelungsgegenstand
- § 2Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Geschädigte
- § 3Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Angehörige, Hinterbliebene, Nahestehende und weitere Berechtigte
- § 4Übergangsregelung
- § 5Evaluation
- § 6Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage I(zu § 2 Absatz 1 Satz 2)