Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Land Berlin.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle