§ 1 AVMedKfAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Kaufmann für audiovisuelle Medien/Kauffrau für audiovisuelle Medien wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle