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§ 3 AWPädFortbV

Gliederung der Prüfung

(1)

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:

  1. 1.

    Lernprozesse und Lernbegleitung,

  2. 2.

    Planungsprozesse in der beruflichen Bildung,

  3. 3.

    Berufspädagogisches Handeln.

(2)

Im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:

  1. 1.

    Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung,

  2. 2.

    Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung,

  3. 3.

    Medienauswahl und -einsatz,

  4. 4.

    Lern- und Entwicklungsberatung.

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.

(3)

Im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:

  1. 1.

    Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse,

  2. 2.

    Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden,

  3. 3.

    Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung,

  4. 4.

    Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung,

  5. 5.

    Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen.

Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.

(4)

(weggefallen)

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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