Gesetze › AZV § 10 AZV Arbeitsplatz Bei mobilem Arbeiten kann von der Dienstleistungspflicht am Arbeitsplatz abgewichen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Arbeitszeitverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Zusammenfassung der Freistellung von der Arbeit bei Teilzeitbeschäftigung § 11 Dienstreisen