Gesetze › BüchsenmAusbV § 10 BüchsenmAusbV Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Büchsenmacher-Ausbildungsverordnung vom 6. April 1989 (BGBl. I S. 682) außer Kraft. Büchsenmacher-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Büchsenmacher und zur Büchsenmacherin