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§ 1 BäderFAngAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe/Fachangestellte für Bäderbetriebe wird staatlich anerkannt.

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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