§ 1 BäderFAngAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe/Fachangestellte für Bäderbetriebe wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle