Gesetze › BühnenM/PlastAusbV § 10 BühnenM/PlastAusbV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft. Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Plastik Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin