Die auf den Artikeln 3 und 4 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle