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§ 4 BörsZulV

Rechtsgrundlage der Wertpapiere

Die Wertpapiere müssen in Übereinstimmung mit dem für den Emittenten geltenden Recht ausgegeben werden und den für das Wertpapier geltenden Vorschriften entsprechen.

Börsenzulassungs-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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