Gesetze › BAAZustV § 3 BAAZustV Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Lastenausgleichsgesetz auf das Bundesausgleichsamt · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Schlussformel