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§ 1 BABauRaumOG

Errichtung und Sitz des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

(1)

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist ein Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung als Bundesoberbehörde errichtet.

(2)

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat seinen Sitz in Bonn.

Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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