Gesetze › BABG § 11 BABG Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10a Übergangsbestimmungen