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§ 1 BAföG-TeilerlaßV

Prüfungsstelle

Prüfungsstelle ist die Behörde, bei Prüfungen im kirchlichen oder privaten Bereich die Einrichtung, die das Gesamtergebnis der Abschlußprüfung in einem in sich selbständigen oder ergänzenden Ausbildungs- oder Studiengang an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule feststellt.

Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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