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BAföGZuschlagsV
Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
- Eingangsformel
- § 1Zuschläge zu dem Bedarf
- § 2Höhe des Auslandszuschlags
- § 3Studiengebühren
- § 4Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort
- § 5Aufwendungen für die Krankenversicherung
- § 6Verhältnis zur Härteverordnung
- § 7Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Änderungen durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
- § 8Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes