Gesetze › BahnG Eingangsformel BahnG Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Gesetz über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1