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Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Zuständige Behörde
- § 3Antrag
- § 4Anerkennung als notifizierte Stelle
- § 5Allgemeine Anforderungen an die notifizierte Stelle
- § 6Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
- § 7Verpflichtungen der notifizierten Stelle
- § 8Meldepflichten der notifizierten Stelle
- § 9Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt 2 Funkanlagen
Abschnitt 3 Elektromagnetische Verträglichkeit
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- § 14Widerruf der erteilten Befugnis
- § 15(weggefallen)
- § 16Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu § 11) Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor Telekommunikation
- Anlage 2(zu § 13) Abkommen im Hinblick auf die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Sektor elektromagnetische Verträglichkeit
- Anlage 3(weggefallen)