§ 1 BankkflAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Bankkaufmanns und der Bankkauffrau wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Bankkaufleuteausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle