AdvoCite
§ 4 BankkflAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Serviceleistungen anbieten,
- 2.
Kunden ganzheitlich beraten,
- 3.
Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren,
- 4.
Liquidität sicherstellen,
- 5.
Vermögen bilden mit Sparformen,
- 6.
Vermögen bilden mit Wertpapieren,
- 7.
zu Vorsorge und Absicherung informieren,
- 8.
Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten,
- 9.
Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten,
- 10.
an gewerblichen Finanzierungen mitwirken,
- 11.
Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen sowie
- 12.
projektorientiert arbeiten.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen,
- 2.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 4.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie
- 5.
Umweltschutz.