Gesetze › BAPOErmÜV § 2 BAPOErmÜV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Zuständigkeit für den Erlass von Prüfungsordnungen