Gesetze › BAPostG › Abschnitt 8 Soziale Aufgaben› Unterabschnitt 3 Wohnungsfürsorge § 27 BAPostG Wohnungsfürsorge Die Bundesanstalt legt die Grundsätze der Wohnungsfürsorge für die Postnachfolgeunternehmen fest. Bundesanstalt-Post-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 26l Beihilfebearbeitung für andere Stellen § 28 Übergangsregelung im Sozialwesen