§ 1 BaugeräteFAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Baugeräteführer/Baugeräteführerin wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle