Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle