Gesetze › BauMaschMeistPrV Schlußformel BauMaschMeistPrV Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Baumaschinenmeister · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12 Inkrafttreten Anlage 1 (zu den §§ 7 und 8) Bewertungsmaßstab und -schlüssel