Gesetze › BauPGPÜZAnerkV › Abschnitt 3 Antrag auf Anerkennung, Widerruf und Erlöschen § 13 BauPGPÜZAnerkV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. BauPG-PÜZ-Anerkennungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12 Widerruf und Erlöschen Schlußformel