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§ 9 BauStiftG

Satzung

Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Stiftungsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen wird. Satzungsänderungen bedürfen ebenfalls der Mehrheit der Mitglieder des Stiftungsrats.

Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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