§ 1 BauStoffPrAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Baustoffprüfer/Baustoffprüferin wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle