Gesetze › BauStoffPrAusbV § 12 BauStoffPrAusbV Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Übergangsregelung Anlage (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin