Gesetze › BautechKonAusbV › Abschnitt 3 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Architektur § 11 BautechKonAusbV Zeitpunkt (1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Bautechnikkonstrukteur-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Prüfungsbereich § 12 Inhalt